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Glossar

  • Kapitalanlagegesellschaft (KAG)

    Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bzw. Investmentgesellschaft ist eine Gesellschaft, die Investmentfonds auflegt und Vermögen verwaltet.

  • Kapitalertrag

    Kapitalerträge werden Erträge aus Kapitalvermögen bzw. Kapitalnutzung genannt. Gesetzlich wird zwischen Einnahmen aus der Nutzung eines Geldkapitals und Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung unterschieden. Zu den Einnahmen zählen Dividenden, Erträge aus Beteiligungsdarlehen und stiller Gesellschaft, Erträge aus Lebensversicherungen sowie Gewinne bei der Veräußerung von Aktien oder anderen Kapitalforderungen. Sollten die Kosten oder Gebühren höher liegen als die erzielten Erträge, so wird dies als negativer Kapitalertrag bezeichnet.

  • Kapitalertragsteuer (KapSt)

    Die Kapitalertragsteuer (KapSt bzw. KESt) ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Sie wird in Form einer Quellensteuer vom kontoführenden Institut von den Kapitalerträgen abgezogen. Die Kapitalertragsteuer wurde 1993 in Deutschland eingeführt. Eine Neuregelung gab es 2008 durch den Einbehalt durch die Banken im Sinne einer Abgeltungssteuer. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent des Kapitalertrags zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent und gegebenenfalls der Kirchensteuer, sofern kein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt vorliegt.

  • Kapitalschutzbetrag

    Der Kapitalschutzbetrag entspricht in der Regel dem Nominalwert, Nennwert oder auch Nennbetrag (ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen und anderen Gebühren). Es ist jener festgelegte Betrag, der am Rückzahlungstag an die Anleger:innen mindestens zurückgezahlt wird.

  • Kaufoption

    Der:die Käufer:in einer Kaufoption (Call) erwirbt das Recht, einen Basiswert wie beispielsweise eine Aktie, Anleihe, Index, Rohstoff oder Devise während der Laufzeit bzw. am letzten Bewertungstag von einem Vertragspartner, dem sogenannten Stillhalter, zu festgelegten Konditionen (allen voran einen fix vereinbarten Preis) zu kaufen. Es besteht keine Verpflichtung, das Optionsrecht auszuüben. Wird eine Kaufoption nicht wahrgenommen, verfällt sie wertlos. Das allerdings bedeutet einen Totalverlust.

  • Kleinste handelbare Einheit

    Die kleinste Stückelung (kleinster handelbarer Nennbetrag) gibt an, welche Stückzahl bzw. welchen Nominalwert ein Auftrag mindestens besitzen muss, damit er im Börsenhandel ausgeführt werden kann.

  • Knock-in-Barriere/-Level

    Eine Knock-in-Barriere oder auch ein Knock-in-Level findet man bei Barrier-Optionsscheinen. Bei der Knock-in-Barriere handelt es sich um ein Kursniveau, das der Basiswert bei einem Knock-in-Optionsschein mindestens erreichen muss, damit dieser bei Fälligkeit nicht wertlos verfällt.

  • Knock-out-Barriere/ -Level

    Knock-out-Barrieren oder auch Knock-out-Level bzw. Knock-out-Schwellen finden sich bei sogenannten Knock-out-Produkten wie Turbo-Zertifikaten und Mini-Futures. Wird die Knock-out-Barriere berührt, wird das Produkt automatisch ausgeübt. Häufig kommt dies einem hohen oder gar einem Totalverlust gleich.

  • Knock-out-Produkte

    Zu den häufigsten Knock-out-Produkten in Deutschland zählen Turbo-Zertifikate und Mini-Futures. Sie bieten Anleger:innen die Chance auf überdurchschnittliche Gewinne. Knock-out-Produkte vollziehen die Bewegung des Basiswertes 1:1 nach. Dabei ist der Volatilitätseinfluss weitgehend eliminiert. Bei einer Verletzung der Knock-out-Barriere kommt es i. d. R. zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

  • Kontinuierliche Betrachtung

    Bei Auszahlungsprofilen von strukturierten Produkten ist der Zeitpunkt der Bewertung des Basiswertes von Bedeutung. Bei einer kontinuierlichen Beobachtung wird der Basiswert während der gesamten Laufzeit fortlaufend betrachtet. Diese Betrachtungsweise ist z. B. für Bonus-Zertifikate charakteristisch. Das Gegenteil einer kontinuierlichen Betrachtung ist die Stichtagsbetrachtung.

  • Korrelation

    Unter Korrelation versteht man eine Wechselbeziehung, etwa zwischen zwei oder mehreren Basiswerten (z. B. Aktien). Der Korrelationseffekt bemisst sich auf einer Skala von +1 bis –1. Dabei stehen die Endwerte +1 für eine 1:1 gleichlaufende Entwicklung und –1 für eine konträre Entwicklung.

  • Kündigungsrecht

    Bestimmte Zertifikate können vom Emittenten zu festgelegten Terminen gekündigt werden. Außerdem behält sich der Emittent ein Sonderkündigungsrecht bei außergewöhnlichen Ereignissen vor, beispielsweise beim Delisting des Basiswerts.

  • Kurs

    Der Kurs ist das Synonym für den Preis von Wertpapieren und anderen Waren. Der Kurs von Aktien oder Rohstoffen wird an einer Börse festgestellt. Der Kurs ergibt sich dabei aus Angebot und Nachfrage. Der Kurs eines Anlage- oder Hebelprodukts wird vom jeweiligen Emittenten berechnet. Allerdings orientiert sich der Kurs meist an den Kursen für vergleichbare Produkte bei der Konkurrenz bzw. der jeweiligen Terminbörse.

  • Kursabschlag

    Ein Kursabschlag bezeichnet an der Börse den rechnerischen Wertverlust eines Wertpapiers aufgrund von regulierten Kapitalabflüssen. Der bekannteste Kursabschlag ist der Dividendenabschlag nach Zahlung der Dividende, der genauso groß ist wie die ausgeschüttete Gewinnbeteiligung je Aktie. Am Börsentag, an dem der Dividendenabschlag erfolgt, wird der Kurszusatz ex Div beim Kurs angezeigt. Ein weiterer Kursabschlag ist der Bezugsrechtsabschlag. Dieser erfolgt, sobald die Bezugsrechte im Vorfeld einer Kapitalerhöhung separat gehandelt werden, in Höhe des rechnerischen Wertes des Bezugsrechtsanteils pro Aktie und wird beim Börsenkurs mit dem Kurszusatz ex BR angezeigt. Auch bei der Ausgabe von Gratis- oder Berichtigungsaktien kommt es zu einem Kursabschlag.

  • Kurs-Gewinn-Verhältnis

    Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) bzw. Price-Earnings-Ratio (PER) drückt das Verhältnis zwischen Aktienkurs und geschätztem Unternehmensgewinn je Aktie für das laufende oder künftige Geschäftsjahr aus.

  • Kursindex/Preisindex

    Ein Kursindex (auch Preisindex genannt) bildet die reine Kursentwicklung der darin enthaltenen Aktien ab. Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen sind in einem Kursindex nicht enthalten. Zahlt ein Indexmitglied Dividenden, reagiert der Index mit einem Kursabschlag. Einige der wichtigsten internationalen Indizes sind Kursindizes, darunter der Dow Jones Industrial Average® Index und der EURO STOXX® 50 Index. Den Gegensatz dazu bildet der Performance- bzw. Return-Index.

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