Wählen Sie hier Ihren Handelspartner
HypoVereinsbank
Bank Austria
1822direkt
comdirect bank
Consorsbank
DADAT
DEGIRO
easybank
finanzen.net zero
flatex
ING-DiBa
LYNX
maxblue
onvista bank
S Broker
Scalable Capital
TARGOBANK
ViTrade
Hello bank!
Erste Bank
Es wurden keine Ergebnisse gefunden
Es wurden keine Ergebnisse gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut. Zu viele Ergebnisse. Bitte grenzen Sie Ihre Suche weiter ein.
Watchlist auswählen
Namen der Watchlist eingeben
Sie können nur Artikel mit der gleichen ausgewählten Währung zur Watchlist hinzufügen.
Währung
Aktueller Wert
Kaufwert
Änderung

B - onemarkets by UniCredit

Glossar

A B C D E FG H IJ K L MN O P QR S T UVW XYZ
  • Backwardation

    Backwardation (engl.: backward = rückwärts) ist ein an den Rohstoffmärkten verwendeter Begriff. Es meint eine Preisstruktur, bei der der Preis des aktuellen Terminkontrakts höher ist als der Preis für Terminkontrakte mit späteren Verfallsterminen, also längerer Laufzeit.

  • BaFin

    siehe „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht”

  • Bären

    Ausdruck aus dem Börsenjargon für eine:n pessimistisch gestimmte:n Anleger:in. Anleger:innen, die mit fallenden Kursen von Aktien, Devisen oder Renten rechnen, werden als Bären (engl.: bear) bezeichnet.

  • Baisse

    Mittel- bis langfristig anhaltender Kursrückgang an der Börse (engl.: bear market).

  • Bank Austria

    Siehe "UniCredit Bank Austria".

  • Barausgleich

    Barausgleich oder auch Cash Settlement beschreibt die Zahlung von Geld anstelle von Wertpapieren. Dies ist vor allem bei befristeten Wertpapieren interessant. Je nach Emissions- und Rückzahlungsbedingungen erhalten Inhaber:innen eines Derivats dann einen Barausgleich oder Wertpapiere geliefert. Ein Barausgleich wird auch bei Erfüllung einer Verpflichtung aus Options- oder Terminkontrakten vorgenommen, wenn eine physische Lieferung des Basisinstruments nicht vorgesehen ist.

  • Barriere

    Als Barriere wird bei beispielsweise Knock-out-Produkten oder Bonus-Zertifikaten ein vorher definiertes Kursniveau bezeichnet, das nicht berührt oder durchbrochen werden darf. Wird diese Barriere verletzt, verlieren Inhaber:innen eines Bonus-Zertifikats den Anspruch auf Zahlung des Bonusbetrages. Bei Knock-out-Produkten wird bei Berührung oder Durchbruch der Barriere das Wertpapier automatisch ausgeübt.

  • Barrier-Hit

    Englisch für Berühren und/oder Unter- bzw. Überschreiten der Barriere bei einem strukturierten Produkt.

  • Basisinformationsblatt (KID)

    Mit dem Basisinformationsblatt (englisch: Key Information Document, kurz KID) soll der:die Anleger:in auf drei DIN-A4-Seiten über die wichtigsten Merkmale, die Risiken und die Kosten des Finanzprodukts informiert werden. Die Bereitstellung der Basisinformationsblätter ist gemäß der ab 1. Januar 2018 anzuwendenden Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ (kurz PRIIP-Verordnung) verpflichtend. Bei HypoVereinsbank onemarkets finden Sie die Basisinformationsblätter auf der jeweiligen Produktseite. Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Basiswert

    Der Basiswert (engl.: underlying) ist das dem Finanzinstrument zugrunde liegende Bezugsobjekt (u. a. Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe, Futures-Kontrakte, aber auch in Körben/Baskets zusammengefasste Instrumente), das für den Preis des Finanzinstruments maßgeblich ist.

  • Basiswertkurs

    Der Basiswertkurs ist der Kurs der Aktie, des Index, Rohstoffs oder Fonds.

  • Bear

    Ausdruck aus dem Börsenjargon für eine:n pessimistisch gestimmte:n Anleger:in. Anleger:innen, die mit fallenden Kursen von Aktien, Devisen oder Renten rechnen, werden als Bear (bzw. Bären) und die Stimmung an der Börse als „bearish“ (bärisch) bezeichnet.

  • Beobachtungszeitraum

    Der Zeitraum, der z.  B. zur Beobachtung des Verlaufs der Barriere oder Ertrags-Barriere relevant ist und somit für die Rückzahlung zum Rückzahlungstermin maßgeblich ist. Oftmals umfasst er die gesamte Laufzeit.

  • Bewertungstag

    Der Tag, an dem anhand des Kurses des Basiswerts der Auszahlungsbetrag des Zertifikats bzw. der strukturierten Anleihe ermittelt wird. Am letzten Bewertungstag wird auf Basis der Emissionsbedingungen auch über die Art der Einlösung (Barausgleich oder physische Lieferung) entschieden.

  • Bezugsverhältnis

    Das Bezugsverhältnis bei Finanzinstrumenten gibt an, auf wie viele Einheiten des Basiswertes sich ein Finanzinstrument bezieht. Ein Bezugsverhältnis von 0,1 bedeutet, dass ein Wertpapier zum Bezug eines Zehntels des Basiswerts berechtigt. Anders ausgedrückt: 10 Wertpapiere sind nötig, um eine Aktie beziehen zu können. Ein Bezugsverhältnis von 100:1 besagt, dass 100 Wertpapiere nötig sind, um eine Aktie beziehen zu können.

  • Bid

    Geldkurs (engl.: bid) ist der Kurs, zu dem ein:e Käufer:in bereit ist, ein Wertpapier oder eine Option zu kaufen. Den Gegensatz dazu stellt der Briefkurs (engl.: ask) dar.

  • Blue Chip

    Blue Chip bzw. Standardwerte ist die Bezeichnung für Aktien von großen, etablierten Unternehmen. Dazu zählen beispielsweise Allianz, Deutsche Telekom und Siemens. Sie zählen, gemessen sowohl an der Marktkapitalisierung als auch am Börsenumsatz, zu den größten bundesweit. Die Bezeichnung kommt aus dem Glücksspiel: Die Farbe der wertvollsten Chips ist Blau.

  • Bond

    Unter Anleihen, Obligationen oder Schuldverschreibungen (engl.: bond) versteht man verzinsliche Wertpapiere. Der Käufer einer Anleihe leiht dem Emittenten den Nennwert des Wertpapiers. Der:die Käufer:in erwirbt das Recht auf Rückzahlung des Nennwertes zuzüglich einer festen oder variablen Verzinsung, trägt allerdings bei einem Ausfall des Emittenten auch das Emittentenrisiko.

  • Bonität

    Die Bonität oder Kreditwürdigkeit eines Schuldners ist ein Hinweis auf seine Fähigkeit, die aktuelle Verzinsung und die Rückzahlung der ausstehenden Anleihen bei Fälligkeit seiner Verbindlichkeiten (z. B. Anleihen) zu gewährleisten. Eine Einschätzung, die von unabhängigen Dritten durchgeführt werden kann, wirkt sich auf den Preis des Kredits, also den Zinssatz aus. Das heißt, der Zinssatz, den der Emittent dem:der Anleger:in zahlen muss, fällt umso höher aus, je schlechter seine Bonität eingeschätzt wird. International angesehene Rating-Agenturen übernehmen üblicherweise die Einschätzung der Bonität als unabhängige Dritte. Die bekanntesten sind Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch Ratings. Ein weiteres Kriterium zur Bewertung der Bonität eines Emittenten sind die Credit Spreads. Grundsätzlich gilt: Ein geringer Spread spricht für eine hohe Bonität. Eine Übersicht über die Credit Spreads verschiedener Emittenten von strukturierten Wertpapieren finden Sie hier: www.derivate-verband.de (unter: Transparenz/Credit Spreads).

  • Bonusbetrag

    Betrag, der bei Bonus-Zertifikaten gezahlt wird, wenn der Kurs des Basiswertes die Barriere innerhalb des Beobachtungszeitraums nie berührt oder verletzt hat und der Preis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Bonuslevel liegt.

  • Bonuschance

    Die Bonuschance ist ein prozentualer Wert. Sie gibt die Höhe der Mindest- oder Maximalrendite an, die mit einem Bonus-Zertifikat während der Laufzeit erzielt werden kann. Je nach Entwicklung des Basiswertes verändert sich die Bonuschance während der Laufzeit. Voraussetzung für eine Bonuschance ist, dass die Sicherheitsschwelle (in der Regel während der gesamten Laufzeit) nicht berührt oder unter- bzw. überschritten wird.

  • Bonuslevel

    Kursschwelle oberhalb der Barriere. Unterschreitet der Preis des Basiswertes am Bewertungstag den Bonuslevel, wird der Bonusbetrag gezahlt, wenn zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Zertifikate bzw. im Beobachtungszeitraum die Barriere berührt oder durchbrochen wurde. Überschreitet der Preis des Basiswertes am Bewertungstag den Bonuslevel, nimmt der:die Anleger:in (bis zu einem möglicherweise vorgesehenen Cap) an den Wertsteigerungen des Basiswertes teil.

  • Bonusmechanismus

    Der Bonusmechanismus ist entscheidend für das Auszahlungsprofil eines Bonus-Zertifikats: Wird die für ein Produkt definierte Barriere in der Regel während der gesamten Laufzeit nicht berührt oder/und unter- bzw. überschritten, so erfolgt die Rückzahlung entsprechend dem je nach Produkt individuell fixierten Bonusniveau. Liegt die Wertentwicklung über bzw. unter dem Bonuslevel, so erfolgt die Rückzahlung 1:1 entsprechend der tatsächlichen Basiswertentwicklung (bei Bonus-Cap-Zertifikaten maximal bis zur Ertragshöchstgrenze).

  • Bonus-Zertifikat

    Bonus-Zertifikate können sich z. B. auf Aktien oder Indizes beziehen. Sie haben eine feste Laufzeit und werden am Rückzahlungstermin fällig. Am anfänglichen Beobachtungstag wird der Schlusskurs (Referenzpreis) festgestellt. Aus diesem Wert werden der Basispreis, das Bonuslevel und die Barriere berechnet. Der Basispreis ist für die Berechnung der Basiswertentwicklung relevant. Die Barriere federt Kursrückgänge der Aktie oder des Index ab, solange sie während der gesamten Laufzeit nie berührt oder unterschritten wird. Während des Beobachtungszeitraums wird der Kurs des Basiswertes fortlaufend (auch untertägig) beobachtet. 

    Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Möglichkeiten:

    - Der Kurs des Basiswertes ist während des Beobachtungszeitraums nie auf Höhe der oder unter die Barriere gefallen. Die:Der Anlegende erhält am Rückzahlungstermin mindestens den Bonusbetrag. Notiert der Basiswert am Beobachtungstag oberhalb des Bonuslevels, fällt die Rückzahlung entsprechend höher aus.

    - Der Kurs des Basiswertes ist während des Beobachtungszeitraums mindestens einmal auf Höhe der oder unter die Barriere gefallen. Je nach Produktausgestaltung gibt es zwei Möglichkeiten für die Rückzahlung am Rückzahlungstermin:

    a) Die:Der Anlegende erhält den Nennbetrag, multipliziert mit der Basiswertentwicklung (Referenzpreis am letzten Beobachtungstag geteilt durch Basispreis).

    b) Die:Der Anlegende erhält am Rückzahlungstermin Aktien in der durch das Bezugsverhältnis bestimmten Anzahl (Nennbetrag geteilt durch Basispreis). Ein etwaiger Aktienbruchteil, multipliziert mit dem Referenzpreis am letzten Beobachtungstag, wird ausgezahlt. 

    Im Falle einer Insolvenz des Emittenten, d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

  • Bonus-Cap-Zertifikat

    Bonus-Cap-Zertifikate können sich z. B. auf Aktien oder Indizes beziehen. Sie haben eine feste Laufzeit und werden am Rückzahlungstermin fällig. Am anfänglichen Beobachtungstag wird der Schlusskurs (Referenzpreis) festgestellt. Aus diesem Wert werden der Basispreis, die Barriere und der Cap (obere Kursgrenze) berechnet. Der Basispreis ist für die Berechnung der Basiswertentwicklung relevant. Die Barriere federt Kursrückgänge der Aktie oder des Index ab, solange die Barriere während der gesamten Laufzeit nicht berührt oder unterschritten wird. Der Cap gibt an, ab welchem Wert Anlegende nicht mehr von Kurssteigerungen des Basiswertes profitieren. Während des Beobachtungszeitraums wird der Kurs des Basiswertes fortlaufend (auch untertägig) beobachtet. 

    Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Möglichkeiten:

    - Der Kurs des Basiswertes ist während des Beobachtungszeitraums nie auf Höhe der oder unter die Barriere gefallen. Anlegende erhalten am Rückzahlungstermin den Nennbetrag multipliziert mit der Basiswertentwicklung (Referenzpreis am letzten Beobachtungstag geteilt durch Basispreis), mindestens aber den Bonusbetrag. Die Rückzahlung ist auf den maximalen Rückzahlungsbetrag begrenzt.

    - Der Kurs des Basiswertes ist während des Beobachtungszeitraums mindestens einmal auf Höhe der oder unter die Barriere gefallen. Je nach Produktausgestaltung gibt es zwei Möglichkeiten für die Rückzahlung am Rückzahlungstermin:

    a) Anlegende erhalten den Nennbetrag, multipliziert mit der Basiswertentwicklung (Referenzpreis am letzten Beobachtungstag geteilt durch Basispreis), wobei die Rückzahlungshöhe auf den maximalen Rückzahlungsbetrag begrenzt ist.

    b) Anlegende erhalten am Rückzahlungstermin Aktien in der durch das Bezugsverhältnis bestimmten Anzahl (Nennbetrag geteilt durch Basispreis). Ein etwaiger Aktienbruchteil, multipliziert mit dem Referenzpreis am letzten Beobachtungstag, wird ausgezahlt. Es sei denn, der Referenzpreis liegt am letzten Beobachtungstag mindestens auf Höhe des Caps (obere Kursgrenze). In diesem Fall entfällt die Aktienlieferung und Anlegende erhalten den maximalen Rückzahlungsbetrag.

    Im Falle einer Insolvenz des Emittenten, d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

  • Branchenindex

    Ein Branchenindex setzt sich aus verschiedenen Aktien derselben Branche zusammen. Bekannte Beispiele sind der Composite-DAX® oder der STOXX Utilities Index.

  • Briefkurs

    Der Briefkurs (engl.: ask) ist der Kurs, zu dem ein:e Verkäufer:in bereit ist, ein Wertpapier oder eine Option zu verkaufen. Den Gegensatz dazu stellt der Geldkurs (engl.: bid) dar.

  • Basispreis

    Der Basispreis (engl.: strike) wird häufig auch als Ausübungspreis oder Bezugspreis bezeichnet. Er wird bei Emission eines Wertpapiers fixiert. Bei Optionsscheinen ist es der Preis, zu dem der:die Anleger:in den Basiswert kaufen (Call) oder verkaufen (Put) kann. Bei Knock-out-Produkten entspricht der Basispreis häufig auch der Knock-out-Barriere, bei deren Verletzung das Knock-out-Produkt wertlos wird. Der Basispreis bezeichnet bei Aktienanleihen die Barriere, die darüber entscheidet, ob die Rückzahlung zum Nennbetrag oder durch Lieferung von Aktien erfolgt.

  • Bid-Ask-Spread

    Der Bid-Ask-Spread bzw. die Geld-Brief-Spanne gibt die Differenz (engl.: spread) zwischen Kauf- (Geldkurs) und Verkaufspreis (Briefkurs) an.

  • Börse

    Die Börse (lat.: bursa = Ledertasche, Geldsäckchen) ist ein organisierter Markt für Vermögenswerte wie beispielsweise Aktien, Anleihen, Devisen und Rohstoffe. Die Börse führt Angebot und Nachfrage zusammen. Die Entstehung der Bezeichnung Börse wird zurückgeführt auf eine Kaufmannsfamilie mit dem Namen „van der Beurse“ in Brügge im 16. Jahrhundert, in deren Haus regelmäßig geschäftliche Zusammenkünfte unter Kaufleuten stattfanden.

  • Börsenmakler:innen

    Börsenmakler:innen (engl.: broker) sind Handelsteilnehmer:innen, die im weitesten Sinne an der Börse Geschäfte tätigen. Im engeren Sinne handelt es sich um zugelassene Handelsteilnehmer:innen, die für den Eigen- oder Kundenhandel ihres zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmens Geschäfte abschließen.

  • Börsenplatz

    In der klassischen Form beschreibt der Börsen- oder Handelsplatz einen Ort, an dem sich Makler:innen in persona treffen und durch Gespräche ihre Geschäfte tätigen. Wichtige internationale Börsenplätze sind New York (NYSE und NASDAQ), London (LSE), Frankfurt, Hongkong und Tokio. In Deutschland ist der wichtigste Börsenplatz die Frankfurter Wertpapierbörse. Daneben gibt es noch die Regionalbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. Reine Präsenzbörsen haben aber fast ausgedient. Die Präsenzbörsen haben sich zu Computerbörsen gewandelt. Dabei übernehmen computergestützte Handelssysteme wie das deutsch-schweizerische Xetra® die Maklerfunktion. Daneben gibt es multilaterale Handelssysteme (engl. Multilateral Trading Facility kurz: MTF) wie beispielsweise Chi-X, bei dem es sich um ein börsenähnliches Netzwerk handelt, das zahlreiche Käufer:innen und Verkäufer:innen auf dem Finanzmarkt nach bestimmten Regeln zusammenführen soll.

  • Bonitäts-Anleihe

    Mit Bonitäts-Anleihen (engl.: credit linked notes) haben Anleger:innen die Möglichkeit, in die Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Schuldners zu investieren. Zins- und Rückzahlung erfolgen in Abhängigkeit der Kreditwürdigkeit des Schuldners. Sofern bei dem Schuldner kein Kreditereignis eintritt, erhält der:die Anleger:in die Zinszahlungen und bei Fälligkeit den Nennwert ausgezahlt. Tritt hingegen ein Kreditereignis ein, kommt es zu einer vorzeitigen Rückzahlung. In diesem Fall entfällt die laufende Zinszahlung und die Rückzahlung erfolgt zu einem Betrag, der deutlich unter dem Nennwert liegen kann.

  • Bonitätsrisiko

    Das Bonitätsrisiko beschreibt die Höhe des Risikos, dass sich die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners verschlechtern könnte. Eine Bonitätsverschlechterung des Schuldners führt zu einem entsprechenden Kursabschlag bei den betroffenen Wertpapieren. Die Bonität des Schuldners kann sich während der Laufzeit so sehr verschlechtern, dass er zahlungsunfähig oder illiquide wird. Tritt dieser Fall ein, können Zins- und/oder Tilgungsleistungen nicht mehr termingerecht erbracht werden.

  • Bull

    Ausdruck aus dem Börsenjargon für eine:n optimistisch gestimmte:n Anleger:in. Anleger:innen, die mit steigenden Kursen von Aktien, Devisen oder Renten rechnen, werden als Bullen und die Stimmung an der Börse als „bullish“ (bullisch) bezeichnet.

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vereinigt seit ihrer Gründung im Mai 2002 die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Die BaFin ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Ihre Aufgabe ist es, die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzsystems sicherzustellen.

  • Bund-future

    Der Euro-Bund-Future (kurz: Bund-Future) ist ein standardisierter Terminkontrakt auf eine idealtypische Bundesanleihe. Grundlage des Kontraktes ist eine aus einem Korb lieferbarer Anleihen berechnete, fiktive Anleihe mit einer Zinszahlung von 6 Prozent. Die Restlaufzeit der lieferbaren Anleihe liegt zwischen 8,5 und 10,5 Jahren. Der Kontraktwert beträgt 100.000 Euro.

    Der:die Inhaber:in eines Bund-Future-Kontraktes hat das Recht, zu einem festgelegten Zeitpunkt eine diesem Kontrakt zugeordnete Bundesanleihe zu kaufen oder zu verkaufen. Pro Jahr werden vier Laufzeiten gehandelt, die jeweils im März, Juni, September und Dezember enden.

  • Börsennotierung

    Börsennotierung ist die Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an der Börse.

  • Bonus-Pro-Zertifikat

    Bonus-Pro-Zertifikate können sich z. B. auf Aktien oder Indizes beziehen. Sie haben eine feste Laufzeit und werden am Rückzahlungstermin fällig. Am anfänglichen Beobachtungstag wird der Referenzpreis festgestellt. Aus diesem Wert werden der Basispreis und die Barriere berechnet. Der Basispreis ist für die Berechnung der Basiswertentwicklung relevant. Die Barriere federt zum Laufzeitende Kursrückgänge der Aktie oder des Index ab.

    Am Rückzahlungstermin gibt es folgende Möglichkeiten:

    - Liegt der Referenzpreis am letzten Beobachtungstag mindestens auf Höhe der Barriere, erhält die:der Anlegende am Rückzahlungstermin den Nennbetrag, multipliziert mit der Basiswertentwicklung (Referenzpreis am letzten Beobachtungstag geteilt durch Basispreis), mindestens jedoch den Bonusbetrag.

    - Liegt der Referenzpreis am letzten Beobachtungstag unterhalb der Barriere, erhält die:der Anlegende am Rückzahlungstermin den Nennbetrag, multipliziert mit der Basiswertentwicklung (Referenzpreis am letzten Beobachtungstag geteilt durch Basispreis). In diesem Fall entsteht der:dem Anlegenden ein Verlust.

    Im Falle einer Insolvenz des Emittenten, d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

  • Bonitätsabhängige Schuldverschreibung

    Eine bonitätsabhängige Schuldverschreibung bezieht sich häufig auf ein Unternehmen (Referenzschuldner). Sie hat eine feste Laufzeit und wird am Rückzahlungstermin fällig. Anlegende erhalten an den Zinszahlungstagen feste Zinszahlungen p. a., bezogen auf den Nennbetrag, sowie am Rückzahlungstermin eine Rückzahlung von 100 % des Nennbetrags, sofern beim Referenzschuldner während der Laufzeit keines der nachfolgenden Kreditereignisse eintritt:

    - Insolvenz: Hierzu zählt jede Form eines Insolvenz-, Konkurs-, Liquidations- oder Vergleichsverfahrens. Umfasst werden aber auch die Beschlagnahmung des Vermögens des Referenzschuldners und der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Je nachdem, wo der Referenzschuldner seinen Sitz hat, das betreffende Verfahren eröffnet wird oder nach welcher Rechtsordnung die Insolvenz festgestellt wird, können die Voraussetzungen unterschiedlich sein. Somit umfasst Insolvenz nicht nur das deutsche Insolvenzverfahren, sondern auch ähnliche Verfahren in anderen Ländern.

    - Nichtzahlung von Verbindlichkeiten: Eine Nichtzahlung von Verbindlichkeiten liegt vor, wenn der Referenzschuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Dazu zählt bereits, wenn er diesen nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt.

    - Restrukturierung von Verbindlichkeiten: Eine Restrukturierung umfasst alle Formen der Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen des Referenzschuldners. Ein solches Kreditereignis wird i. d. R. bei Referenzschuldnern erfolgen, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden. Ziel einer Restrukturierung ist, die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubiger:innen zu reduzieren, zu stunden oder anderweitig zugunsten des Referenzschuldners umzugestalten, um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. So kann z. B. eine Reduzierung, Verschiebung oder Nachrangigkeit der Zahlungsverpflichtung, aber auch eine Änderung der Währung vereinbart werden. 

    Der Eintritt eines Kreditereignisses wird von einem Komitee der International Swaps and Derivatives Association Inc. (ISDA) festgestellt. Es setzt sich aus Kapitalmarktteilnehmenden zusammen, die an Geschäften mit Kreditderivaten beteiligt sind. Auftrag des Komitees ist u. a., Kreditereignisse mit verbindlicher Wirkung für den Kapitalmarkt festzustellen. Falls das Komitee für einen Referenzschuldner keine Entscheidung trifft, kann der Emittent selbst – unter Berufung auf öffentliche Informationsquellen – ein Kreditereignis feststellen.

    Für die Zinszahlungen p. a. pro Zinszahlungstag tragen Anlegende – neben dem Emittentenrisiko – zusätzlich das Bonitätsrisiko des Referenzschuldners. Ergibt sich beim Referenzschuldner während der Laufzeit ein Kreditereignis, entfallen alle weiteren Zinszahlungen. Stückzinsen werden anteilig ausgezahlt. Die Anleihe wird in diesem Fall, abweichend von Rückzahlungstermin und Nennbetrag, zum Kreditereignis-Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt. Der Kreditereignis-Rückzahlungsbetrag kann auch bei null liegen. Sollte das Kreditereignis vor dem Laufzeitende eintreten und dauert dessen Abwicklung über den Rückzahlungstermin hinaus an, kann sich die Rückzahlung der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung bis zur Klärung des Sachverhalts verschieben. 

    Anlegende müssen bei einer bonitätsabhängigen Schuldverschreibung während der Laufzeit zusätzlich anteilig aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) entrichten.

    Im Falle einer Insolvenz des Emittenten, d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

     

  • Best-in-Top-Zertifikat

    Best-in-Top-Zertifikate beziehen sich auf Basiswerte wie beispielsweise eine Aktie oder einen Index. Sie haben eine feste Laufzeit und werden am Rückzahlungstermin fällig. Bei Emission des Produkts werden u. a. die Best-in-Periode und die Beobachtungstage fixiert. Während des Beobachtungszeitraums (Best-in-Periode) wird der Schlusskurs des Basiswertes (Referenzpreis) täglich betrachtet, um den Startwert (Best-in-Kurs) für das Zertifikat zu ermitteln. Der niedrigste festgestellte Stand des Basiswertes während der Best-in-Periode wird als Startwert (Best-in-Kurs) festgehalten. Aus diesem Wert wird der Basispreis berechnet. Er ist für die Berechnung der Basiswertentwicklung relevant. 
    Beim Best-in-Top-Zertifikat richtet sich die Rückzahlung zum Rückzahlungstermin nach dem Referenzpreis am Beobachtungstag:

    - Liegt der Referenzpreis mindestens auf Höhe des Basispreises, erhält die:der Anleger:in am Rückzahlungstermin den maximalen Rückzahlungsbetrag.

    - Liegt der Referenzpreis unterhalb des Basispreises, erhält die:der Anleger:in den Nennbetrag, multipliziert mit der Basiswertentwicklung (Referenzpreis am Beobachtungstag geteilt durch Basispreis). Hierbei entsteht ein Verlust.
    Für die Chance auf eine Rückzahlung mit Ertrag geht die:der Anleger:in das Risiko eines Kapitalverlustes ein.

    Im Falle einer Insolvenz des Emittenten, d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

  • Best-in-Express-Plus-Zertifikat

    Ein Best-in-Express-Plus-Zertifikat bezieht sich häufig auf einen Index als Basiswert. Bei Emission des Produkts werden u. a. die Best-in-Periode und die Beobachtungstage fixiert.

    Während des Beobachtungszeitraums (Best-in-Periode) wird der Schlusskurs des Basiswertes (Referenzpreis) täglich betrachtet, um den Startwert (Best-in-Kurs) für das Zertifikat zu ermitteln. Der niedrigste festgestellte Stand des Basiswertes während der Best-in-Periode wird als Startwert (Best-in-Kurs) festgehalten. Aus diesem Wert werden das Rückzahlungslevel und die Ertrags-Barriere bestimmt. Der Best-in-Kurs ist für die Berechnung der Basiswertentwicklung relevant. Das Rückzahlungslevel ist ausschlaggebend für eine ggf. vorzeitige Rückzahlung. Die Ertrags-Barriere federt zum Laufzeitende Kursrückgänge des Basiswertes ab und erhöht die Chance auf eine Ertragszahlung am Laufzeitende.

    An den Beobachtungstagen wird überprüft, ob der Referenzpreis mindestens dem Rückzahlungslevel entspricht. Ist dies der Fall, erhält die:der Anleger:in am jeweiligen vorzeitigen Rückzahlungstermin die entsprechende vorzeitige Zahlung (inkl. eines Ertrags). Ansonsten verlängert sich die Laufzeit bis zum nächsten Beobachtungstag, längstens jedoch bis zum letzten Rückzahlungstermin. 

    Kommt es zu keiner vorzeitigen Fälligkeit, gilt für die Rückzahlung am letzten Rückzahlungstermin:

    - Liegt der Referenzpreis mindestens auf Höhe der Ertrags-Barriere, erhält die:der Anleger:in am letzten Rückzahlungstermin den festgelegten Rückzahlungsbetrag.

    - Liegt der Referenzpreis am letzten Beobachtungstag unterhalb der Ertrags-Barriere, erhält die:der Anleger:in am letzten Rückzahlungstermin den Nennbetrag, multipliziert mit der Basiswertentwicklung (Referenzpreis am letzten Beobachtungstag geteilt durch Best-in-Kurs). Hierbei entsteht ein Verlust.

    Im Falle einer Insolvenz des Emittenten, d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

  • Best-Express-Zertifikat

    Best-Express-Zertifikate beziehen sich in der Regel auf eine Aktie oder einen Index. Sie werden spätestens am letzten Rückzahlungstermin fällig. Am anfänglichen Beobachtungstag wird der Schlusskurs des Basiswertes (Referenzpreis) festgestellt. Aus diesem Wert werden der Basis­preis, das bzw. die Rückzahlungslevel sowie die Barriere berechnet. Der Basispreis ist für die Berech­nung der Basiswertentwicklung relevant. Die Rückzahlungslevel sind ausschlaggebend für eine ggf. vorzeitige Rückzahlung. Die Barriere federt zum Laufzeitende Kursrückgänge der Aktie oder des Index ab.

    An den Beobachtungstagen wird überprüft, ob der Referenzpreis mindestens dem jeweiligen Rückzah­lungs­level entspricht. Ist dies der Fall, erhält die:der Anleger:in am entsprechenden vorzeitigen Rück­zahlungstermin den jeweiligen Mindestbetrag oder den Nennbetrag, multipliziert mit der Basiswertentwicklung (Referenzpreis am jeweiligen Beobachtungstag geteilt durch Basispreis), je nachdem, welcher Wert höher ist. 

    Ansonsten verlängert sich die Laufzeit, längstens jedoch bis zum letzten Rückzahlungstermin. Dann gilt:

    - Liegt der Referenzpreis am letzten Beobachtungstag mindestens auf Höhe des Rückzahlungslevels, erhält die:der Anleger:in den Mindestbetrag oder den Nennbetrag, multipliziert mit der Basiswertentwicklung (Referenzpreis am letzten Beobachtungstag geteilt durch Basispreis), je nachdem, welcher Wert höher ist.

    - Liegt der Referenzpreis am letzten Beobachtungstag unterhalb des Rückzahlungslevels, mindestens aber auf Höhe der Barriere, erhält die:der Anleger:in den Nennbetrag. Liegt der Referenzpreis am letzten Beobachtungstag unterhalb der Barriere, erhält die:der Anleger:in den Nennbetrag, multipliziert mit der Basiswertentwicklung. Für die Chance auf eine Rückzahlung mit Ertrag geht die:der Anleger:in das Risiko eines Kapitalverlustes ein.

    Im Falle einer Insolvenz des Emittenten, d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

Keine Elemente zum Anzeigen
Willkommen bei onemarkets

Um unser Informationsangebot nutzen zu können, lesen und akzeptieren Sie bitte die folgenden rechtlichen Hinweise und unsere Nutzungsbedingungen.

 

Disclaimer

Die Inhalte dieser Website richten sich nur an Personen mit Wohnsitz in der Republik Österreich.
Die Informationen auf dieser Website und damit verknüpfter Websites über Wertpapiere und andere Finanzdienstleistungen wurden lediglich auf die Vereinbarkeit mit deutschem Recht geprüft. In einigen ausländischen Rechtsordnungen ist die Verbreitung derartiger Informationen u. U. gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. Die nachfolgenden Informationen richten sich daher nicht an natürliche oder juristische Personen, deren Wohn- bzw. Geschäftssitz einer ausländischen Rechtsordnung unterliegt, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht.
Demzufolge stellen die Informationen auf dieser Website weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren an Bürger von Rechtsordnungen dar:

  • in denen derartige Angebote bzw. Aufforderungen nicht gestattet sind, 
  • in denen die UniCredit Bank GmbH zur Abgabe eines solchen Angebots bzw. zu einer derartigen Aufforderung nicht berechtigt ist, oder 
  • in denen besagte Angebote bzw. Aufforderungen an Gebietsansässige rechtswidrig sind, und dürfen nicht zu diesen Zwecken verwendet werden

 

Insbesondere stellen die nachfolgenden Informationen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren an britische Staatsbürger dar, und sind auch nicht als solche konzipiert. Kauf- bzw. Verkaufsaufträge britischer Staatsbürger werden dementsprechend nicht berücksichtigt.
 
Die auf dieser Website genannten Wertpapiere sind und werden auch nicht nach dem  U.S. Securities Act aus dem Jahre 1933 in seiner aktuellen Fassung registriert, und können daher in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie fallen nicht unter die Registrierungspflicht des U.S. Securities Act oder sind von dieser befreit.
 
Wer auf diese Website von einer Rechtsordnung aus Zugriff nimmt, in der die vorgenannten  Beschränkungen gelten, sollte sich über besagte Beschränkungen informieren und diese entsprechend beachten. Die UniCredit Bank GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Verbreitung der Inhalte dieser und damit verknüpfter Websites gegenüber denjenigen, die trotz vorgenannter Beschränkungen diese Website aufrufen.

Kurse und Marktdaten der Börse Bats (Bats Trading Limited) richten sich nicht an natürliche oder juristische Personen, welche Daten und Informationen zu gewerblichen Investmentaktivitäten nutzen, oder als Angestellter, Vertreter, Leiter, o.ä. eines Unternehmens oder handelnd für eine andere Person oder Unternehmen auftreten.

Für vollständige Informationen über die Funktionsweise, die Struktur und zu den mit dem Wertpapier verbundenen Risiken und Chancen sollten potentielle Anleger den Wertpapierprospekt, welcher den Basisprospekt nebst Nachträgen und die Endgültigen Bedingungen beinhaltet, vor einer Anlageentscheidung aufmerksam lesen.

Die Billigung des Prospekts ist nicht als Empfehlung zu verstehen, die Wertpapiere der UniCredit Bank GmbH zu erwerben. Allein maßgeblich sind der Prospekt einschließlich etwaiger Nachträge und die Endgültigen Bedingungen. Diese können Sie bei der UniCredit Bank GmbH, Abteilung MCC, Arabellastraße 12, D-81925 München, anfordern oder hier herunterladen.